Nadine Gersberg, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, zum Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz: „Schwarzgrün hält keine ausreichende Beratungsinfrastruktur vor, die allerdings dringend benötigt wird. Zudem ist der Entwurf des Änderungsgesetzes lediglich auf sieben Jahre begrenzt und das Land Hessen finanziert die Personalkosten der Beratungsstellen nur zu 80 Prozent.“
Die Träger müssten sich um die Akquirierung der restlichen benötigten Gelder bemühen, obwohl sie die Arbeitskraft dringend für die Beratung von Frauen benötigten. Zudem müsse die finanzielle Förderung insgesamt überdacht und angepasst werden. So sei es wichtig, dass Beratungsstellen auch in Zukunft nach einem Tarifvertrag zahlen. Die Anpassung der Förderung müsste im laufenden Jahr erfolgen und nicht erst Jahre später. Zudem sollten die finanziellen Mittel für die Kosten der Digitalisierung, wie die Anschaffung von Software, Datenschutzberatung und Wartung der Geräte, ausreichen. Diese seien im aktuellen Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Schwarzgrün reagiere weder auf die finanziellen Nöte, noch auf den Wegfall von Beratungsstellen und die Sicherstellung des Versorgungsschlüssels.
„Wenn eine Frau sich dazu entschließt, ihre Schwangerschaft abzubrechen, dann wird sie es machen. Die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sind vielfältig und sie sind höchst persönlich. Wenn es keine legalen Möglichkeiten gibt, versuchen viele Frauen selbst, ihre Schwangerschaft zu beenden oder es unter unhygienischen Bedingungen von Laien vornehmen zu lassen. Ich möchte deshalb die Solidarität der SPD mit Frauen auf der ganzen Welt aussprechen. Sie sehen sich Abtreibungsverboten ausgesetzt. Politik und Teile der Gesellschaft richten sich hetzerisch gegen sie. Und ich möchte die Forderung der SPD aus dem Bundeswahlprogramm wiederholen: Der Paragraph 219a muss gestrichen werden und der Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafgesetzbuch“, so Gersberg.